AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Fabig Handelsgesellschaft mbH Wien

Allgemeines:

Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Kundenaufträge. Unsere Kunden anerkennen diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch Entgegennahme der Lieferung als für sie verbindlich. Allen entgegenstehenden und unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprechenden Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn wir Sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Selbstgewählte Ware wird nicht zurückgenommen.

Angebote:

Unsere Angebote und Preise in unseren Katalogen sind stets freibleibend und müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

Preise:

Alle unsere Preise verstehen sich exklusive MwSt. ab Lager Wien. Berechnungen erfolgen immer nach der jeweils gültigen Preisliste. Preiserhöhungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen behalten wir uns vor. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, exklusive Verpackung und Transportkosten zum Kunden.

Mängel:

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie sonstige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.

Warenrücknahme:

Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach Rücksprache des/der entsprechenden Sachbearbeiter/in in unserem Hause. Auf diese Ware werden 80% des Nettowertes gut geschrieben. Defekte Ware kann nur dann zurück genommen werden, wenn der Ware ein schriftlicher Reklamationsgrund/Fehlerbeschreibung und Kaufbeleg beigefügt wird.

Gewährleistung:

Unsere Gesellschaft ist nicht Hersteller der von Ihnen gelieferten Ware und haftet unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferanten oder Hersteller uns gegenüber haftet. In jedem Fall ist unserer Haftung der Höhe nach auf den Fakturenwert der reklamierten Ware beschränkt.

Produkthaftung:

Bei allen unseren Lieferungen an Unternehmer: Wenn der Schaden einen Unternehmer trifft, so haften wir nicht nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG), sondern nur nach den entsprechenden Paragraphen des ABGB (Verschuldungshaftung).

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Für den Fall der Verarbeitung und/oder Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, erlischt mit dessen Zahlungseinstellung bzw. mit dem Antrag, über das Vermögen des Käufers das Konkursverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröffnen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, auf unsere erste Anforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Käufer für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware dasjenige gutschreiben, das wir bei bestmöglicher Verwertung erhalten. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf den Wert unseres Miteigentums beschränkt.

Zahlung:

Zahlungskonditionen: Wenn nicht anders vereinbart nach Erhalt netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang die jeweils üblichen Zinsen und Kosten von 1 % pro ;Monat zu verrechnen. Auch sind wir berechtigt, dem Käufer alle weiteren Kosten der Zahlungseintreibung, wie insbesondere die Kosten des KSV von 1870 oder unseres Anwaltes, zu belasten.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an uns können nur auf unsere bekannt gegebenen Bankkonten oder an im Handelsregister eingetragene Organe unserer Gesellschaft erfolgen, es sei denn, dass sich der Inkassant durch eine schriftliche Vollmacht der Geschäftsleitung auszuweisen vermag. Wechselzahlung kann nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns erfolgen; die Kaufpreisforderung erlischt erst mit der endgültigen Einlösung des Wechsels durch den Käufer und der Befreiung von der eingegangenen Wechselverpflichtung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Wien, Gerichtsstand ist Wien.
Eventuelle Druck- u. Satzfehler sowie technische Änderungen vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst. ab Lager Wien.